In Baden-Württemberg gilt:
Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landes-Waldgesetz-LWaldG)
§ 37 Betreten des Waldes
(3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen ist gestattet. Das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. In Verdichtungsräumen, in Naturschutzgebieten, in Waldschutzgebieten und im Erholungswald ist das Reiten im Wald nur auf den dafür ausgewiesenen Waldwegen gestattet.
Hier wird durch diese 2-Meter Regelung versucht , ein normales Mit- und Nebeneinander, welches man von jedem Wegenutzer erwarten kann, durch den einseitigen Schutz einer Minderheit zu ersetzen.
Verbot statt Umgangsform…das ist der falsche Weg, den die Politik uns hier vorschreibt. Ja um es drastischer auszudrücken, dieses Regel kriminalisiert uns Biker.
- Die 2 Meter Regel gibt den Motzern, Schimpfern und Dauernörglern scheinbar das Recht, sich ständig und überall als Hilfspolizei auf zu spielen. Ja, genau diese Regel führt zu gefährlichen Auswüchsen wie das blockieren von Trails mit Ästen etc. Auf extremere und weitaus gefährlichere Wegelagerei möchte ich hier gar nicht erst eingehen
- Zudem verhindert dieser Passus im Gesetz eine Akzeptanz “sinnvoller” lokal beschränkter Verbote z.B. im Naturschutzgebiet. Wenn es eh generell verboten ist, denn ist es ja egal, ich fahr trotzdem.
- Die 2-Meter Regel verhindert eine legale Beteiligung von Bikern am Erhalt und Ausbau des Wegenetzes. Das diese dazu durchaus bereit wären, zeigt das anarchische und illegale Buddeln im Wald eindrucksvoll.
- Das Gesetz ist nicht durchsetzbar, darum kümmert sich auch keiner darum. Weder Polizei noch Forstbehörde hat Zeit und Lust am Trail zu lauern, um Biker zu fangen. Wir Biker ignorieren das Gesetz daher seit seiner Einführung und können und wollen es niemals akzeptieren. Einem Fisch kann man auch nicht das Wasser verbieten.
- Die 2-Meter-Regelung und die damit verbundene Kriminalisierung der Biker verhindert die Gründung von Vereinen und somit letztendlich eine sinnvolle und wünschenswerte Jugendarbeit, bei der Kinder und Jugendliche sowohl an einen Sport als auch zu einem bewussten Umgang mit der Natur herangebracht werden können.
- Durch die unglückliche Gesetzeslage ist es sowohl für Touranbieter als auch Rennveranstalter in Baden Württemberg nahezu unmöglich anspruchsvolle und interessante Touren und Strecken anzubieten. Letztendlich ist das Gesetz somit ein Hindernis für einen nachhaltigen, wohnortnahen und somit umweltfreundlichen Tourismus.
- Daher wäre es an der Zeit, satt einem Verbot die gegenseitige Rücksichtname, ein Miteinander und Nebeneinander aller Wegenutzer und Waldbesucher und einen fairen Umgang mit Natur und Trail zu fordern.
Vielleicht bietet sich ja schon kommenden Sonntag die Chance, die Politiker dazu zu bringen. Vielleicht nicht diejenigen, die uns diesen Schwachsinn eingebrockt haben.
Abschließend bleibt natürlich zu vermelden: jeder von uns kann Durch sein Verhalten, sein Auftreten und seine Rücksichtname bei jeder Biketour dazu beitragen, dass wir Biker endlich als gleichwertiger Wegenutzer anerkannt werden. Geht mit gutem Beispiel voran!
Link zum Thema 2-Meterregelung
Seit Jahren kämpft die DIMB für die Rechte der Biker. Aktuell Sommer 2013:
WEG MIT DER 2-METER-REGEL IN BAWÜ
Hier kann man die Online Petition gegen dieses Gesetz unterschreiben.
Na, tolle Regelung. Weg damit!
Gut, dass ich nicht weiss, ob es in Bayern auch so eine Regelung gibt 🙂
war heut in den vogesen .. frankreich .. da hat das perfekt funktioniert .. gegenseitige rücksichtnahme, ein freundliches “hallo” oder da halt “bonjour” und alle sind glücklich ..
die frage is weller engstirnige politiker uns den scheiß eingebrockt hat ..
gruß