Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat vorgestern in einer Pressemitteilung Stellung zur aktuellen Situation im Landeswaldgesetz genommen. Seit letzten Sommer fordert u.a. die DIMB die Abschaffung des Paragraphen im Landeswaldgesetz, welcher das Mountainbiken in Baden Württemberg pauschal verbietet. Hierzu wurde z.B. eine Petition mit knapp 60 000  Unterschriften im Landttag abgegeben.

Hier könnt Ihr die Pressemitteilung des Ministerium für Verkehr lesen. und bei Herrn Minister Hermann kann man noch ein paar konstruktive Kommentare hinterlassen.

Mountainbiken auf dem Singletrail

Kernaussage dieser Pressemitteilung ist, dass es die Landesregierung nicht für nötig hält, das bestehende Gesetz zu ändern. Stattdessen sollen die untern Forstbehörden, Ausnahmen einzeln genehmigen. Auszug aus dem Originaltext:

Welche Möglichkeiten gibt es, um Mountainbike-Pfade im Wald einzurichten? Wie sollte man dabei vorgehen?

 Es ist wichtig, dass die jeweils Beteiligten vor Ort einschließlich der Waldbesitzenden in einen konstruktiven Dialog kommen und gemeinsam mit den betroffenen Verbänden und Interessengruppen abgestimmte und angepasste Lösungen für konkrete Wege entwickeln.

Die Auswahl, welche Wege mit einer Breite von unter zwei Metern für die gemeinsame Benutzung freigegeben werden können, muss aus Sicht der Landesregierung durch die Verantwortlichen vor Ort gemeinsam erfolgen. Denn eine landesweite pauschale Regelung könnte die Ansprüche der jeweiligen lokalen Interessengruppen nicht ausreichend berücksichtigen.

 Wo kann ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung von der Zwei-Meter-Regel gestellt werden?

Zuständig für die Genehmigung von Ausnahmen ist die jeweilige Untere Forstbehörde vor Ort.”

Angeblich soll es  diese Ausnahmen schon jetzt geben. In ganz Baden Württemberg gibt es sage und schreibe 80 km legale Singletrails. In Worten ACHTZIG Kilometer! Alleine bei uns rund um Aalen gibt es schätzungsweise 250 Kilometer Singletrails. Keiner davon ist bisher legal befahrbar!

Ich habe gerade mal gerechnet: 80 km Trails geteilt durch 58 210 Petitionsunterzeichner, macht 1,37 Meter pro Biker in ganz Baden Württemberg. Das ist nicht mal eine Radlänge!!!! Lieber Herr Herman, das ist doch wohl nicht Ihr Ernst? Das ist in etwas so, als wolle man in einem Waschzuber Schwimmen lernen!

Ok, dann versuchen wir es mal:

-Wer stellt Anträge?
-Muss man dazu erst einen Verein gründen?
-Wer entscheidet, ob ein Weg geeignet ist?
-Hat das Forstamt überhaupt die Kompetenz, diese Entscheidung zu treffen?
-Hat das Forstamt überhaupt das notwendige Personal, sich mit der Thematik zu beschäftigen?

Hat die Forstverwaltung angesichts solcher Bilder, überhaupt die moralische Legitimation, über die Legalität oder Illegalität von Wegen zu entscheiden?

Forstschäden
Forstschäden

Bisher tritt der Forst eigentlich nur als Abholzer auf, der mit riesigen Maschinen gravitierende Schäden an Böden und Umwelt hinterlässt. Was dem Bürger als “nachhaltige Forstwirtschaft” verkauft wird, ist in Wirklichkeit ein einzig auf Gewinnoptimierung ausgelegter Raubbau an der Umwelt und am Vermögen zukünftiger Generationen. Da massive Kahlschläge und das Verscherbeln deutscher Buchenwälder nach China  jedoch nicht unbegrenzt so weiter gehen kann, sucht man nun wohl krampfhaft nach neuen Aufgaben, für die Beschäftigten der Forstämter!

Wie es aussieht, versucht das Ministerium mit seinem Vorschlag den Status Quo zu manifestieren, statt den einfachen Weg einer Gesetzesänderung zu beschreiten! Das können und wollen wir Biker so nicht akzeptieren und fordern daher weiterhin die Abschaffung des  2-Meter Unsinns!

Positiv anzumerken ist jedoch, das es Herr Hermann als  Minister für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg endlich geschafft hat sich überhaupt mal mit der Thematik zu beschäftigen. Seine Kollegen in der Landesregierung hielten dies bisher ja nicht mal für nötig!

Open Trails! Beendet endlich die Kriminalisierung der Mountainbiker!

Stellungnahme der DIMB zur Pressemitteilung der Landesregierung

Update 21.02.2014:

Artikel der Stuttgarter Zeitung und das Handbuch. Das ist und bleibt ein armseliger Versuch, sich darum zu drücken, ein längst überflüssiges und vor allem FALSCHES Gesetz abzuschaffen!

Ein Gedanke zu „Ausnahmen?“
  1. Hallo Carsten,

    Vielen Dank für Deine Mühe und Arbeit auf dieser Seite.
    Ich komme aus Weil der Stadt und meine Haus-Trails sind im
    Nordschwarzwald das Nagoldtal, Teinach, Calw, Bad Liebenzell, Hirsau… bis zum Westweg auf der Hornisgrinde.

    Was mich in den letzten Jahren sehr geärgert hat ist, dass unsere Singeltrails bevorzugt von schwerem Gerät der Forstämter befahren werden. Danach sind
    die Wege zerstört und es dauert einige Jahre bis durch den starken Regen und neue Vegetation neue Pfade entstehen.

    Ich denke wir haben in Württemberg eine finanzkräftige und sehr alte Lobby die den Wald unattraktiv (für alle anderen) halten will. Jäger und Förster wollen eigentlich nicht gestört werden.

    Manchmal freue ich mich aber auch wieder, wenn sich ein Pfad nach ein paar Jahren wieder erholt hat. Das ist aber eher an den steileren Berghängen der
    Fall. Auf den Trails in der horizontalen bleiben die tiefen Spurrillen erhalten.

    Viele Grüße

    Markus

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